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Schallpegel für Call Center festgelegt

Nachdem Mitarbeiter in Call Centern überwiegend geistige Arbeit leisten sind die günstigeren Grenzwerte nach dem Arbeitsstättenrecht anzuwenden.

Der durchschnittliche Schallpegel darf während einer achtstündigen Arbeitsschicht höchstens 55 dB(A) betragen.

Sollten Sie den Eindruck haben, dass dieser Pegel bei Ihnen höher liegt, wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit, damit der Schallpegel gemessen werden kann und bei Überschreitung die notwendigen Schallschutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber vorgenommen werden.

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