Nachdem Mitarbeiter in Call Centern überwiegend geistige Arbeit leisten sind die
günstigeren Grenzwerte nach dem Arbeitsstättenrecht anzuwenden.
Der durchschnittliche Schallpegel darf während einer achtstündigen
Arbeitsschicht höchstens 55 dB(A) betragen.
Sollten Sie den Eindruck haben, dass dieser Pegel bei Ihnen höher liegt, wenden Sie sich
an Ihren Betriebsrat oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit, damit der Schallpegel
gemessen werden kann und bei Überschreitung die notwendigen Schallschutzmaßnahmen
durch den Arbeitgeber vorgenommen werden.