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Info für alle Tarifkräfte bei der Deutschen Post DHL

Beihilfe auch für pflichtversicherte Tarifkräfte

Auch die Tarifkräfte der Deutschen Post AG können Beihilfe erhalten. Nachfolgend sind einige „Aufwendungen“ genannt, für die ggf. Beihilfen gewährt werden können. Ob und in welcher Höhe aber tatsächlich eine Beihilfe gezahlt werden kann, hängt jedoch von vielen Faktoren ab. Diese können hier aus Gründen der Übersichtlichkeit jedoch nicht aufgeführt werden.

Pflichtversicherte Tarifkräfte können Beihilfe erhalten z.B. für:

  • Heilpraktikerrechnungen
    Die Abrechnung muss nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker erfolgen (Quittungen können nicht anerkannt werden).
     
  • Brillen
    Beihilfezahlung ist nur möglich, wenn die Krankenversicherung gezahlt hat (dann bitte stets auch die augenärztliche Verordnung beifügen).
     
  • Zahnersatz
    Folgende Unterlagen sind einzureichen: Genehmigter Heil- und Kostenplan, Rechnung und sämtliche Laborkostenrechnungen.

Wichtig: Es lohnt sich aber auf jeden Fall einen Beihilfeantrag zu stellen!
Wer also innerhalb des letzten halben Jahres eine der oben genannten Leistungen in Anspruch genommen hat, sollte sofort tätig werden und diese Beihilfe beantragen. Nach einem Jahr verfällt dieser Anspruch und Ihr geht leer aus.

Bei Fragen zu dieser Info stehen ihnen selbstverständlich unsere Vertrauensleute der Gewerkschaft DPVKOM
oder das
Beihilfecenter, Kundenberatung der SNL PS, Postfach 4011, in 38030 Braunschweig
unter der Rufnummern (0531) 4710 -401 bis 403 oder Telefax (0531) 4710 -390
zur Verfügung

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