Auch die Tarifkräfte
der Deutschen Post AG können Beihilfe erhalten. Nachfolgend sind
einige Aufwendungen genannt, für die ggf. Beihilfen gewährt
werden können. Ob und in welcher Höhe aber tatsächlich
eine Beihilfe gezahlt werden kann, hängt jedoch von vielen
Faktoren ab. Diese können hier aus Gründen der
Übersichtlichkeit jedoch nicht aufgeführt werden.
Pflichtversicherte Tarifkräfte können Beihilfe
erhalten
z.B. für:
- Heilpraktikerrechnungen
Die Abrechnung muss nach der Gebührenordnung für
Heilpraktiker erfolgen (Quittungen können nicht anerkannt werden).
- Brillen
Beihilfezahlung ist nur möglich, wenn die Krankenversicherung
gezahlt hat (dann bitte stets auch die augenärztliche Verordnung
beifügen).
- Zahnersatz
Folgende Unterlagen sind einzureichen: Genehmigter Heil- und
Kostenplan, Rechnung und sämtliche Laborkostenrechnungen.
Wichtig: Es lohnt sich aber auf jeden Fall einen Beihilfeantrag zu
stellen!
Wer also innerhalb des letzten halben Jahres eine der oben genannten
Leistungen in Anspruch genommen hat, sollte sofort tätig werden
und diese Beihilfe beantragen. Nach einem Jahr verfällt dieser
Anspruch und Ihr geht leer aus.
Bei Fragen zu dieser Info stehen ihnen selbstverständlich
unsere Vertrauensleute der Gewerkschaft DPVKOM
oder das
Beihilfecenter,
Kundenberatung der SNL PS,
Postfach 4011, in 38030 Braunschweig
unter der Rufnummern
(0531) 4710 -401 bis 403 oder Telefax (0531) 4710 -390
zur Verfügung