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Arbeitszeit in der Zustellung

Bayerische Lösung zu einer Betriebsvereinbarung


Die bayerischen Betriebsräte haben sich zusammen mit den Arbeitgebern auf Eckpunkte zu einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit in der Zustellung geeinigt.

Der Eckpunkte, die für Beamte und Arbeiter gleichermaßen gelten, sehen wie folgt aus:

Bemessung


Die Zustellbezirke sind jährlich zu bemessen, regelmäßig nach 12 Monaten spätestens nach 15 Monaten. Die IBIS-Version 3.4 wird bis Ende 2004 nicht verschlechtert, es sei denn, dass sich wesentliche betriebliche Arbeitsverfahren ändern. Vor einer Bezirksneuschneidung muss ein Bemessungsgespräch stattfinden. Teilnehmer sind: Arbeitgeber, Betriebsrat und betroffene Zusteller. Ziel des Gesprächs ist es, eine größere Transparenz über das Bemessungsergebnis herzustellen und gleichzeitig Glättungen und konsensfähige Ausgleiche zu schaffen.

Gruppenarbeit findet nur auf freiwilliger Basis statt. Gruppenführer bzw. Gruppensprecher erhalten zusätzliche Zeitansätze. Überzeit aus überprüfungsbedürftiger Bemessung wird rückwirkend anerkannt.
 

Ist-Zeit-Erfassung


25 Prozent aller Zusteller (abzüglich der Zusteller, die bereits in der Ist-Zeit-Erfassung sind) können in die Ist-Zeit-Erfassung wechseln. Wer in die Ist-Zeit-Erfassung wechseln kann, entscheidet die Niederlassungsleitung und der Betriebsrat. Die Arbeitszeiten werden von den Zustellern manuell erfasst. Wer nach 12 Monaten keine Plus-Stunden hat, erhält eine Belohnung von 300 €.
 

Fremdvergabe


Der Arbeitgeber verpflichtet sich bis Ende 2004 keine Zustellbezirke fremd zu vergeben.
 

Zusatzbudget


Entsprechend dem Petersberger-Eckpunktepapier werden in den bayerischen Niederlassungen 40 Prozent des dort aufgeführten Budgets (69 bwAn) zur Verfügung gestellt.
 

Erste Bewertung durch die DPVKOM


Durch die Einführung eines Bemessungsgespräches zur Schaffung von mehr Transparenz in der IBIS-Bemessung wird eine Forderung der DPVKOM erfüllt. Gruppenarbeit auf freiwilliger Basis war ebenfalls eine Forderung der DPVKOM.

In den Eckpunkten wurden leider nicht definiert, wie überlastete Zustellbezirke entlastet werden. Die Einbeziehung von 25 Prozent aller Zusteller in die Ist-Zeit-Erfassung schafft keine Entlastung bei überlasteten Zustellbezirken. Gleichwohl wird es schwierig werden, Kriterien zu finden, wer künftig in der Ist-Zeit-Erfassung arbeitet und wer nicht. Dies kann zu Konflikten im Betrieb führen.

Aufgrund der Eckpunkte werden jetzt Betriebsvereinbarungen erstellt. Deshalb lässt sich eine abschließende Bewertung erst bei Vorlage der Betriebsvereinbarungsentwürfe machen.
 


siehe auch: Arbeitszeit bei der Deutschen Post AG
Arbeitszeitgesetz
Thema
 
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