Jeder Arbeitnehmer erhält ein 13. Monatsentgelt, wenn er
- am 1. November in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht
und
- dieses Arbeitsverhältnis ununterbrochen seit dem 1. Juli bestanden hat.
Das 13. Monatsentgelt beträgt 100 v. h. des für den Monat Oktober zustehenden Monatsgrundentgelts ggf. einschliesslich einer
Tätigkeitszulage.
Für jeden vollen Kalendermonat eines Urlaubs ohne Entgelt wird das 13. Monatsgehalt um ein Zwölftel gekürzt.
Das 13. Monatsentgelt ist dann zurückzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer bis einschließlich 31. März des folgenden Jahres aus
eigenem Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheidet.
Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag von der Deutschen Post AG nicht mehr verlängert wird, muss das 13. Monatsentgelt nicht
zurückgezahlt werden.
Hinweis für unsere Mitglieder:
Vom 13. Monatsentgelt wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben.