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INHALT
 Haben Kranke Hausarrest?
 Darf ich in den Supermarkt?
 Urlaubsplane mit dem Arzt besprechen
 Trotz Krankheit arbeiten?
 Sport kann zur Genesung beitragen
 Ausgehen ist nicht immer verboten

Haben Kranke Hausarrest?

Wer krank ist, ist vom normalen Leben nicht ausgeschlossen.
Kranke Arbeitnehmer stellen sich häufig diese oder ähnliche Fragen: „Darf ich eigentlich einkaufen wenn ich krankgeschrieben bin? Darf ich ins Kino?“
Wir verraten Ihnen, was Sie dürfen und was Sie nicht dürfen, wenn Sie krankgeschrieben sind.

Die Gesetzgebung in Bezug auf die Rechte eines Krankgeschriebenen sind sehr schwammig. Damit Sie nicht Ihren Job riskieren, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt.


 
Darf ich in den Supermarkt?

Auf ausgedehnte Shoppingtouren sollten Sie verzichten.
Im Arbeitsrecht gilt folgende Regel: „Krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen nichts unternehmen, was die Genesung verzögert oder gar gefährdet.“

Aktivitäten sind also durchaus erlaubt - wenn sie den Heilungsprozess nicht behindern. Das ist schwammig formuliert und lässt viel Spielraum. Wenn Sie von der alljährlichen Grippe oder Erkältungswelle erwischt werden, brauchen Sie sich nicht gleich in Ihrer Wohnung verschanzen.
Da auch Kranke etwas essen müssen, ist der Gang zum Supermarkt durchaus erlaubt. Auf stundenlange Shopping-Touren sollten sie allerdings verzichten.


 
Auch Urlaub mit einem gelben Schein möglich

Urlaubspläne sollten mit einem Arzt besprochen werden.
Eine heikles Thema ist das Verreisen während einer Krankheit.

Grundsätzlich sind auch Reisen erlaubt, wenn sie den Genesungsprozess fördern. Wer wegen chronischer Erschöpfung krankgeschrieben ist, darf sehr wohl ein paar Tage verreisen, um ausgedehnte Spaziergänge zu unternehmen. Frische Luft gilt als heilungsfördernd.
Nächtelange Feiern mit den Kegelfreunden auf Ibiza sollten Sie sich verkneifen. Ein wichtiger Punkt sind die Entfernungen, die Sie zurücklegen wollen. Vorgeschriebene Kilometerzahlen gibt es nicht. Die Reise zum Urlaubsort sollte, abhängig von der Krankheit, nicht zu anstrengend sein.
Tipp: Wer auf Nummer Sicher gehen will, lässt sich die Reise von seinem Arzt genehmigen.


 
Wer krank arbeitet, hat selbst Schuld

Krankgeschriebene, die arbeiten, riskieren ihren Versicherungsschutz.
In keinem Fall dürfen Sie Ihrer Arbeit nachgehen, wenn Sie krankgeschrieben sind.

Damit riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Wenn Sie sich fit genug für eine Nebentätigkeit fühlen, bewegen Sie sich auf schmalem Grat und riskieren Ihren Job.
So ließ sich eine Schreibkraft eines Amtsgerichts krankschreiben, trat aber nebenbei mit ihrer Blaskapelle auf. Nachdem die Frau bei einem Auftritt gesehen wurde, kam es zur Kündigung. Das Arbeitsgericht Schleswig-Holstein, vor dem die Frau gegen die Kündigung klagte, hielt die Kündigung für wirksam (Aktenzeichen: 2 Sa 373/97).


 
Sport kann die Genesung beschleunigen

Grippe und Tennis? Das passt überhaupt nicht zusammen.
Sportliche Aktivitäten sind erlaubt, wenn Sie dazu beitragen, dass der Kranke wieder gesund wird.

Auch hier hängt der Spielraum von der Krankheit und der jeweiligen Situation ab. Wie bereits erwähnt, spricht absolut nichts gegen Spaziergänge. Auch Schwimmen oder Gymnastik gelten als gesundheitsfördernd.
Ausnahme: Der Arzt hat Ihnen strikte Bettruhe verordnet.
Allerdings gibt es klare Grenzen. Auf dem Tennisplatz haben Kranke nichts zu suchen. Radtouren mit Gipsfuß sind auch nicht zu vertreten.


 
Ausgehen ist nicht immer verboten

Selbst ein Opernbesuch ist nicht unbedingt verboten.
Hat der Arzt nicht strikte Bettruhe verordnet, müssen Sie sich nicht jeden Kino- oder Restaurantbesuch verkneifen.

Das gilt auch für einen Abstecher in die Oper. Das hessische Arbeitsgericht erlaubte einer krankgeschriebenen Arbeitnehmerin sogar die Feier ihrer Silberhochzeit (Aktenzeichen 9 Sa 271/97).
Wer allerdings mit einer schweren Bronchitis in einer verräucherten Kneipe erwischt wird, riskiert eine Abmahnung.


Quelle: http://www.netscape.de/

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