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DPVKOM-Berufspolitik setzt sich in Sachen Mindestlohn für Postdienstleister durch

  v.n.l.r Russ, Bender, Geyer
  DPVKOM-Bundesvorsitzender Willi Russ (l.) und Stellver-
treter Volker Geyer (r.) unterzeichnen Tarfifvertrag über
Mindestlöhne mit Wolfgang Bender (mitte) vom Arbeitge-
berverband AGV Postdienste
Die DPVKOM fordert seit 2005 Mindestarbeitsbedingungen (Lohn, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch) für die Postbranche. Wir haben kontinuierlich in den letzten Jahren in der Politik und in der Öffentlichkeit aufgezeigt, dass sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze bei der Deutschen Post AG vernichtet werden, während bei vielen Konkurrenzfirmen der Post größtenteils nur Minijobs und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse entstehen. Darüber hinaus hat die Entlohnung der Beschäftigten in der Postbranche zum Teil eine ausbeuterische Qualität angenommen. Stundenlöhne um 4,00 Euro und 1.000,00 Euro Monatslöhne für eine 45 Stundenwoche sind keine Seltenheit. Des Weiteren führt dieser Wettbewerb, der einzig und allein über die Löhne geführt wird, dazu, dass eine Quersubventionierung durch Steuergelder über die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), erfolgt. Bereits heute arbeiten weit über eine Million Menschen in Deutschland zu diesen Bedingungen, viele davon in der Postbranche.

Durch den Abschluss dieses Tarifvertrages mit dem Arbeitgeberverband Postdienste e. V. werden jetzt Mindeststandards im Bereich der Postdienste erstmalig festgesetzt. Damit wird eine Kernforderung der DPVKOM, nämlich die Einführung eines branchenspezifischen Mindestlohns, erfüllt. Während andere noch bis vor kurzem die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 7,50 Euro stellten, haben wir uns mit unserer Forderung einer branchenspezifischen Lösung in Höhe von 8,50 Euro hundertprozentig durchgesetzt. Dies gibt Sicherheit für die Beschäftigten in der Branche und führt zu einem Wettbewerb, der nur noch über Qualität und Service erfolgt und nicht auf dem Rücken der betroffenen Beschäftigten ausgetragen wird.

Die DPVKOM fordert weiterhin, dass auch die Arbeitszeit und der Urlaubsanspruch für alle Beschäftigten in der Postbranche tarifvertraglich vereinbart werden muss.

Die DPVKOM fordert die beiden Postdienstleister PIN AG und TNT auf, diesem mit der DPVKOM erzielten Branchentarifvertrag beizutreten.


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